AGB’s

Artikel 1:

Diese Bedingungen gelten für alle Geschäfte, die die Vermietung, Verpachtung und Überlassung von Waren an die Dusch Simpel GmbH, im Folgenden als Vermieter in schriftlicher Form, betreffen.

2. Die Anwendbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auf die der Mieter in irgendeiner Weise Bezug nehmen kann, entfällt, es sei denn, dies wird von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt.

Artikel 2:

1. Verbindliche Mietverträge und werden erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Vermieters oder durch die Unterzeichnung des Mietvertrages durch den Mieter und den Vermieter oder wenn der Vermieter die Ausführung, z.B. durch Lieferung, einer Vermietungsaufgabe hat, abgeschlossen.

2. Der Mietvertrag wird zu einem Mietpreis und einer maximalen Mietdauer abgeschlossen, wie im Mietvertrag angegeben.

Artikel 3:

1. Die Parteien vereinbaren, dass der Vermieter den Mietgegenstand mitbringt und an einen vom Mieter bestimmten Ort anschließt, der Mieter ist für den gewählten Ort voll verantwortlich. Der Vermieter haftet niemals für den Untergrund oder den Bodenbelag, auf dem sich die Duschkabine befindet. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass am vereinbarten Liefertag an der vereinbarten Lieferadresse eine dazu berechtigte Person anwesend ist, um den Mietsache entgegenzunehmen.

2. Soweit am Liefertag niemand für den Mieter anwesend ist, hat der Vermieter das Recht, die Mietsache zurückzunehmen. Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten, einschließlich Mietausfall und Transportkosten, gehen zu Lasten des Mieters.

3. Bei Lieferung an eine bestimmte Adresse verpflichtet sich der Vermieter, alle Anstrengungen zu unternehmen, um das Mietobjekt innerhalb der vereinbarten Lieferzeit zu liefern. Die angegebenen Fristen können jedoch niemals als Fristen angesehen werden.

4. Werden auf Wunsch des Mieters die Dienste der Mitarbeiter des Vermieters zum Be- und/oder Entladen in Anspruch genommen, so geschieht dies ausschließlich auf eigene Gefahr des Mieters.

5. Ab dem Zeitpunkt der Lieferung gehen der Mietgegenstand und die Nutzung des Mietgegenstandes auf Kosten und Gefahr des Mieters.

6. Wenn der Monteur bei der Ankunft niemanden zu Hause empfängt, warten wir 15 Minuten und dann geht der Monteur wieder. Wenn wir uns noch am selben Tag nähern und es in der Planung möglich ist, dann muss der Mieter 35 € zusätzliche Kosten an den Mechaniker zahlen. Andernfalls ist es möglich, dass die Dusche ein paar Tage später wegen der Planung platziert oder getroffen wurde.

7. Eventuell anfallende Parkgebühren oder Fährkosten sind sofort nach Einbau der Duschkabine an den Monteur zu zahlen.

Artikel 4:

1. Der Mieter hat das Recht, den Mietgegenstand vor oder bei oder während der eigentlichen Lieferung zu besichtigen und/oder anderweitig selbst zu besichtigen oder besichtigen zu lassen. Unterlässt der Mieter dies oder erhält er den Mietgegenstand nach Durchführung der Inspektion oder Untersuchung ohne Bemerkungen oder Bemerkungen, so gilt der Mietgegenstand als vertragsgemäß, also in einwandfreiem, gutem und unbeschädigtem Zustand geliefert. Reklamationen nach der Inbetriebnahme werden nicht anerkannt.

2. Der Mieter hat sich als guter Mieter um das Mietobjekt zu kümmern, das Mietobjekt wirksam zu schützen und es gemäß der Gebrauchsanweisung zu nutzen. Es ist dem Mieter untersagt, den Mietgegenstand weiter zu vermieten, in Betrieb zu nehmen oder anderweitig einem Dritten zur Verfügung zu stellen.

3. Dem Mieter ist es untersagt, den Mietgegenstand ganz oder teilweise zu demontieren oder zu reparieren oder den Mietgegenstand von Dritten nutzen zu lassen.

Artikel 5:

1. Der Vermieter holt das Mietobjekt an dem nach Absprache vereinbarten Tag ab. Dies ist auch das Ende der Mietzeit. Das Ende der Mietzeit hat keinen Einfluss darauf, dass der Mieter für das Mietobjekt haftet, bis sich das Mietobjekt wieder im Besitz des Vermieters befindet.

2. Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen der vorstehenden Absätze bleibt der Mietvertrag bis zum Tag des tatsächlichen Eingangs des Mietgegenstandes beim Vermieter in Kraft, unabhängig vom weiteren Entschädigungsanspruch des Vermieters und/oder der Rückgabe des Mietgegenstandes.

3. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass am Tag der Abholung eine dazu berechtigte Person anwesend ist, um den Mietgegenstand an den Vermieter zu übergeben. Diese Person muss sich ausweisen. Wird diese Verpflichtung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, gehen alle daraus resultierenden Schäden, z.B. durch Verlust oder Diebstahl, und Kosten zu Lasten des Mieters. Der Mieter bleibt für das Mietobjekt jederzeit verantwortlich, bis das Mietobjekt tatsächlich beim Vermieter eingegangen ist.

Artikel 6:

1. Der Mieter haftet für alle Schäden am Mietobjekt bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Vermieter das Mietobjekt wieder in Besitz genommen hat; in diesem Fall haftet der Mieter für alle Schäden am Mietobjekt.

Artikel 7:

1. Übersteigen die geschätzten Schadens-, Reparatur- und Reinigungskosten 2.500,- € nicht, so hat der Vermieter Gutachten zur Verfügung zu stellen.

2. Übersteigen die geschätzten Kosten für Reparatur, Reinigung und Beschädigung 2.500,00 €, so wird die Bewertung auf Kosten des Mieters von einer vom Vermieter beauftragten Schadensstelle durchgeführt. Der Mieter hat das Recht, eine eigene oder eine zweite Bewertung durchzuführen, muss dies aber dem Vermieter innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich mitteilen. Nach Ablauf der Frist von 8 Tagen führt der Vermieter die Begutachtung und Reparatur, Reparatur oder Reinigung des Mietgegenstandes durch.

3. Die Schätzungskosten des Vermieters zur Feststellung von Schäden am Mietobjekt gehen zu Lasten des Mieters.

4. Bei Verlust, Veräußerung, Untergang, Diebstahl, Veruntreuung oder Belastung der Liegenschaft ist der Zeitwert der Liegenschaft dem Vermieter nach der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste zu erstatten. Unbeschadet des weiteren Rechts des Vermieters, Erfüllung, Schadenersatz (Mietausfall) oder Aussetzung zu verlangen.

5. Im Falle von Verlust, Entfremdung, Beschädigung, Untergang, Diebstahl, Veruntreuung oder Totalverlust des Mietgegenstandes ist der Mieter dennoch verpflichtet, die Mietraten aus dem Mietvertrag so zu zahlen, als ob der Mietgegenstand nicht verloren gegangen wäre, entfremdet, beschädigt, verendet, gestohlen, veruntreut oder verloren.

Artikel 8:

1. Der Vermieter haftet für Schäden, die dem Mieter durch ein zurechenbares Versagen bei der Erfüllung des Mietvertrages entstehen, wenn und soweit diese Haftung durch seine Versicherung abgedeckt ist, bis zur Höhe der von dieser Versicherung geleisteten Zahlung. Unter Schäden versteht man Schäden: Der finanzielle Nachteil, der sich aus einem Ereignis im Zusammenhang mit Personen- und/oder Sachschäden ergibt. Unter Personenschäden ist zu verstehen: Verletzung oder Beschädigung der Gesundheit von Personen, auch wenn sie nicht zum Tode führt, einschließlich der daraus resultierenden Schäden. Unter Güterschäden versteht man: Beschädigung, Zerstörung oder Verschwinden von Gütern des Mieters einschließlich der daraus resultierenden Schäden.

2. Abweichend von Absatz 1 haftet der Vermieter nicht für Schäden, die durch eine Reparatur oder Änderung des Gegenstandes nach Erhalt entstehen, sondern für die Rücksendung des Gegenstandes durch den Mieter oder seinen Untergebenen und für Schäden, die durch mangelnde Zusammenarbeit, Informationen oder Materialien des Mieters oder eines seiner Untergebenen entstehen.

Artikel 9:

1. Die Zahlung muss vor der Installation der Duschkabine erfolgen.

2. Als Sicherheit für die Zahlung des Mietpreises und für eventuelle Schäden verlangt der Vermieter eine Kaution vom Vermieter. Die Kaution beträgt € 100,-. Nach der Rückgabe von

Die Kaution wird dem Mieter zurückerstattet.

3. Unbeschadet des Vorstehenden schuldet der Mieter dem Vermieter alle Kosten, die dem Vermieter durch die Einziehung der dem Vermieter geschuldeten Beträge und die Versicherung seiner Rechte entstehen, einschließlich gerichtlicher und außergerichtlicher Einziehungskosten, unbeschadet der Befugnis des Vermieters, dort und darüber hinaus Schadenersatz für Schäden, Kosten und Zinsen zu verlangen, die dem Vermieter dadurch entstehen, dass dieser diese Vereinbarung nicht oder nicht ordnungsgemäß eingehalten oder aufgelöst wird.

4. Im Rahmen dieser gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassokosten werden

sind auch die Inkasso-, Agentur- und Vergleichskosten von Rechtsanwälten, Gerichtsvollziehern und Schadenexperten.

Artikel 10:

1. Wenn der Mieter seine oder mehrere seiner vertraglichen Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, wenn der Mieter Konkurs oder (vorläufige) Zahlungseinstellung beantragt, wenn der Mieter für zahlungsunfähig erklärt oder dem Gesetz zur Umschuldung natürlicher Personen unterstellt wird, wenn der Mieter sein Geschäft ganz oder teilweise überträgt, liquidiert oder einstellt und/oder wenn das Vermögen des Mieters ganz oder teilweise gepfändet wird, gerät der Mieter in Verzug und der Vermieter hat die Befugnis, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen, ohne dass es dazu kommt.

Der Auftraggeber gilt unabhängig von seinem weiteren Recht auf Erfüllung, Schadenersatz und Aussetzung als aufgelöst.

2. Unbeschadet der Bestimmungen des vorstehenden Absatzes haben der Vermieter und der Mieter das Recht, den Mietvertrag ganz oder teilweise ohne gerichtliche Intervention, unabhängig von einem weiteren Entschädigungsanspruch, als aufgelöst anzusehen, wenn die andere Partei nach ordnungsgemäßer Inverzugsetzung ihren Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachkommt.

3. Macht eine Partei von dem in den vorstehenden Absätzen genannten Recht Gebrauch, wird die andere Partei über die vollständige oder teilweise Auflösung des Mietvertrages informiert.

4. In den in den Absätzen 1 und 2 genannten Fällen ist der Vermieter jederzeit berechtigt, den Mietgegenstand ohne Inverzugsetzung oder vorherige Ankündigung vom Mieter zurückzunehmen. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter vorab die vom Vermieter gewünschte Zusammenarbeit zu gewähren.

5. Darüber hinaus haftet die Person, die den Liegeplatz vermietet, in den in den Absätzen 1 und 2 genannten Fällen niemals für Schäden, die dem Mieter oder Dritten im Zusammenhang mit der Abholung des Mietgegenstandes oder der Beendigung des Mietvertrags entstehen. Die Kosten für Transport, Reisekosten, Unterkunft, Verpflegung usw., die dem Vermieter bei der Ausübung des oben beschriebenen Rückholrechts entstehen, gehen zu Lasten des Mieters.

Artikel 11:

1. Während höherer Gewalt werden die Lieferung und andere Verpflichtungen des Vermieters ausgesetzt. Wenn der Zeitraum, in dem die Erfüllung der Verpflichtungen durch den Vermieter aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist, länger als 3 Monate dauert, sind die Parteien berechtigt, den Mietvertrag ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, ohne dass in diesem Fall eine Verpflichtung zur Entschädigung besteht.

2. Hat der Vermieter seine Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt oder kann er seine Verpflichtungen im Falle höherer Gewalt nur teilweise erfüllen, so ist der Vermieter berechtigt, den bereits gelieferten Teil oder den separat lieferbaren Teil in Rechnung zu stellen und die andere Partei ist verpflichtet, diese Rechnung wie einen separaten Vertrag zu bezahlen.

3. Unter höherer Gewalt im Sinne dieses Artikels ist in jedem Fall ein Leistungshindernis aufgrund von Umständen zu verstehen, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages unvorhersehbar waren und die außerhalb der Kontrolle des Vermieters liegen. Dazu gehören auch Ausfälle oder verspätete Zahlungen von Lieferanten des Vermieters, Feuer, Hochwasserbedarf, extreme Wetterbedingungen, Streiks, Straßenblockaden und Arbeitsunterbrechungen.

Artikel 12:

1. Der Mietgegenstand muss vollständig und sauber an den Vermieter übergeben werden. Geschieht dies nicht, werden Reinigungskosten berechnet. Diese Kosten betragen € 45,- zuzüglich Mehrwertsteuer. Es werden auch Kosten für die fehlenden oder defekten Teile berechnet, die vom Vermieter an den Mieter vermietet werden.

2. bei der Anmietung einer Duschkabine werden keine Eimer, die während der Renovierung in der Duschkabine verwendet werden, sauber gespült. Dies führt zur Zerstörung der Entleerungspumpe. Geschieht dies während der Mietzeit und die Entwässerungspumpe fällt aus, so werden die Kosten für die Entwässerungspumpe vom Vermieter dem Mieter berechnet.

Artikel 13:

Die Verwendung der elektrischen Warmwasserversorgung sollte mit Sorgfalt durchgeführt werden. Wenn das Wasser während der Renovierung abgestellt wurde, muss der Mieter zuerst die Dusche mit Wasser durchlaufen lassen, damit das System mit Wasser und der gesamten Luft aus den Leitungen ist. Danach darf der Stecker der Warmwasserbereitungeingesteckt werden. Geschieht dies nicht in der richtigen Reihenfolge, brennt das System durch und die Warmwasserversorgung wird unterbrochen. Die Kosten dafür sind

vom Vermieter dem Mieter in Rechnung gestellt.

Artikel 14:

Es ist nicht gestattet, Änderungen am System vorzunehmen oder die Duschkabine selbst zu demontieren. Wenn dies geschieht oder die Kaution verfällt und die Kosten für die Reparatur und / oder Reparatur zu Lasten des Mieters gehen.

Artikel 15:

Der Mieter kann den Mietvertrag kündigen. Erfolgt die Stornierung spätestens 14 bis 7 Tage vor Mietbeginn, muss der Mieter 50% der Miete zahlen. Erfolgt die Kündigung spätestens 7 Tage vor Mietbeginn, ist der volle Mietpreis fällig.

Artikel 16:

Eigentumsvorbehalt

1. Die Leasinggegenstände bleiben unabhängig von der Laufzeit des Mietvertrages jederzeit im Eigentum des Vermieters.

2. Der Mieter ist nicht berechtigt, die Mietgegenstände zugunsten Dritter zu veräußern.

3. Beschlagnahmen oder wollen Dritte die Mietgegenstände zurückerhalten oder einziehen oder Ansprüche an ihnen begründen oder geltend machen, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich darüber zu informieren.

4. Der Vermieter ist berechtigt, sich Zugang zu den Grundstücken und Gebäuden des Mieters und von Dritten zu verschaffen, die vom Mieter mit dem Betreten der Räume beauftragt werden, um die betreffenden Waren in Besitz zu nehmen. Alle damit verbundenen Kosten und Folgeschäden, die dem Vermieter entstehen, gehen zu Lasten des Mieters.

Artikel 17:

1. Alle Verträge, auf die diese Bedingungen anwendbar sind, unterliegen dem niederländischen Recht.

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